24/04/2024

Leitbild/Satzung

Zusammen gegen Rassismus Leitbild

Zusammen gegen Rassismus Leitbild Zusammen gegen Rassismus ist ein Zusammenschluss vieler verschiedener Akteur*innen aus Moabit, Wedding und Gesundbrunnen, die seit 2017 die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ in Berlin-Mitte gemeinsam gestalten. Zahlreiche Akteur*innen beteiligen sich jedes Jahr an der Umsetzung der „Internationalen Wochen“ mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Aktionen, welche in einem gemeinsamen Programmheft zusammengeführt werden.

Das Bündnis Zusammen gegen Rassismus tritt für eine Diversität wertschätzende, gerechte, offene und inklusive Gesellschaft ein, in der alle Menschen teilhaben und sich als Individuum entfalten können. Dies soll unabhängig sein von ihrer Hautfarbe, Sprache, Aussehen sowie ihrer (zugeschriebenen oder selbst definierten) Herkunft, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung und chronischen Krankheiten (physisch und psychisch) und sozioökonomischen Stellung. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft und stehen für eine gemeinsame Aushandlung und Gestaltung ihrer Werte, Normen und kulturellen Ausdrucksformen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Menschenrechte ein. Wir wenden uns gegen alle Formen von Ausgrenzung und gegen Rassismen – wie etwa antiasiatischen, antimuslimischen, anti-Schwarzen Rassismus, und Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja sowie Antisemitismus1. Wir lehnen jede Form des Rechtsextremismus und Rechtspopulismus ab. Pfeiler unserer Arbeit sind Empowerment, Sensibilisierung und eine intersektionale Betrachtungsweise. Mit dem Zusammenschluss als Bündnis und der Organisation der Internationalen Wochen gegen Rassismus möchten wir mit unseren Positionen sichtbar sein im Bezirk Mitte. 

Das Bündnis ist offen für alle Interessierten, die sich mit unseren Zielen und Grundsätzen identifizieren können, und arbeitet r mit einer Vielzahl an Projekten, Initiativen und Vereinen zusammen. Es wird koordiniert von einem Orgateam, in dem derzeit das Vor-Ort-Büro „Demokratie in der Mitte“, Casa Dar, das Stadtteilzentrum NachbarschaftsEtage, NARUD e.V., Transaidency e.V., das Quartiersmanagement Badstraße und der Jugendmigrationsdienst JMD des CJD vertreten sind. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich dem Bündnis anzuschließen, indem sie die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ mitgestalten und / oder sich in anderer Form in die Bündnisarbeit einbringen.

Berlin, 30.11.2020

1 Das Bündnis wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Ausgrenzung. Die Nennung der unterschiedlichen Formen und die verwendeten Begrifflichkeiten spiegeln die momentan im Bündnis vertretene Perspektive von in Berlin-Mitte tätigen Organisationen wieder. Sie ist nicht als abgeschlossen und vollständig zu verstehen, da wir ständig bereit sind, unsere Perspektiven um die weiterer Gruppen und globaler Kontexte zu erweitern. Zudem unterliegen die Begrifflichkeiten sich ständig entwickeln Diskursen.

Zusammen gegen Rassismus Satzung

1.1  Das Bündnis „Zusammen gegen Rassismus“ arbeitet parteipolitisch unabhängig, ist nicht weisungsgebunden und niemandem unterstellt.

1.2  Alle Organisationen und Einzelpersonen sind stimmberechtigte Mitglieder des Bündnisses, die

  •  das Leitbild mittragen,
  • die Beitrittserklärung unterzeichnet haben,
  • sich an der Organisation und Durchführung der Aktionswochen „Zusammen gegen Rassismus“ in Wedding und Moabit im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen,

  • aktiv an mindestens zwei Bündnistreffen im Jahr teilnehmen.

1.3  Alle anderen interessierten Organisationen können sich, wenn sie das Leitbild unterstützen, mit Gastbeiträgen an den Aktionswochen „Zusammen gegen Rassismus“ beteiligen.

1.4  Gliederungen und Vertreter*innen von Parteien können nicht Mitglied im Bündnis werden, aber sich, wenn sie das Leitbild unterstützen, ebenfalls mit Gastbeiträgen an den Aktionswochen „Zusammen gegen Rassismus“ beteiligen.

1.5  Mitglieder können aus dem Bündnis ausgeschlossen werden, wenn sie dem Leitbild zuwider agieren oder sich dementsprechend äußern. Die Mitgliedschaft im Bündnis kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet werden.

2.1  Es findet mindestens 1 Bündnistreffen pro Quartal statt. Falls sich aktuelle Notwendigkeiten ergeben, können weitere Treffen einberufen werden.

2.2  Zu den Bündnistreffen wird über einen entsprechenden Verteiler unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.

3.1  Die personelle Abdeckung der Arbeitsbereiche Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzen sind Voraussetzung für die Durchführung der Aktionswochen „Zusammen gegen Rassismus“. Wünschenswert ist, dass sich die Mitglieder des Bündnisses aktiv in einen der Arbeitsbereiche einbringen.

Der Arbeitsbereich Organisation umfasst.

  • Kommunikation mit den Bündnismitgliedern und an den Aktionswochen Beteiligten,
  • Vorbereitung der Bündnistreffen und Einladung,
  • Übersicht über die Gesamtfinanzen,
  • – Koordination und Zusammentragen der Veranstaltungen zur Erstellung des Programmhefts und Ansprechperson für diesbezügliche Nachfragen.

 

  • Verfassen von Texten, z.B. Pressemitteilungen,

  • Vorbereitung des Programmhefts für die Weitergabe zum Layout,
  • Erstellung eines Budgetplans für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • Vergabe von Layout- und Druckaufträgen für die Werbematerialien zu den Aktionswochen,
  • Organisation der Verteilung der Programmhefte und sonstigen Werbematerialien für die Aktionswochen, – Erstellung der Vordrucke/Vorlagen zur Bewerbung der einzelnen Veranstaltungen,
  • Organisation der Auftaktveranstaltung.
  • Akquise und Verwaltung von Finanzmitteln für die Durchführung der Aktionswochen „Zusammen gegen Rassismus“.

3.2  Eine ständige Arbeitsgruppe ist das Orga-Team. Es setzt sich aus wechselnden Vertreter*innen unterschiedlicher Einrichtungen zusammen. Die Besetzung des OrgaTeams strebt die im Leitbild dargestellte Diversität an. Eine weitere Arbeitsgruppe ist die AG Öffentlichkeitsarbeit.

Aus dem Bündnis heraus können sich bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen bilden.

3.3 Über die Arbeit der Arbeitsgruppen wird regelmäßig bei den Bündnistreffen berichtet.

4.1  Inhaltlich richtungsweisende und für die öffentliche Positionierung des Bündnisses relevante Entscheidungen werden bei Bündnistreffen getroffen. Die zu entscheidenden Sachverhalte werden in der Einladung angekündigt. Das Treffen ist beschlussfähig, wenn mindestens 11 stimmberechtigte Mitglieder vertreten sind.

Mitglieder, die nicht zum Bündnistreffen kommen können, können ihre Position vor dem Treffen per Email kundtun.

4.2  Sollten Entscheidungen anstehen, die noch vor einem Bündnistreffen getroffen werden müssen, werden Beschlüsse in einem Umlaufverfahren per Email gefasst. Auch hier ist die Beteiligung von mindestens 11 stimmberechtigten Mitgliedern notwendig, damit eine Entscheidung zustande kommt.

4.3  Kurzfristige organisatorische Entscheidungen zu Themen, in denen eine grundsätzliche Entscheidung im Sinne von 4.1 bereits erfolgt ist, trifft das Orga-Team oder die jeweilige Arbeitsgruppe.

4.4  Das Orga-Team hat das Recht, Veranstaltungsvorschläge und Gastbeiträge, die nicht dem Leitbild und der Arbeitsweise des Bündnisses zu entsprechen scheinen, dem Bündnis zur Abstimmung vorzulegen und ggf. abzulehnen.

4.5  Das Bündnis bemüht sich grundsätzlich um Konsensentscheidungen bei inhaltlich kontroversen Themen. Sollte kein Konsens zu erzielen sein, wird mit einer 2/3- Mehrheit abgestimmt. Stimmberechtigt sind die Projekte und Einzelpersonen, die die Beitrittserklärung abgegeben haben. Jedes Teilprojekt eines Trägers hat eine Stimme bei den Abstimmungen.

4.6  Wenn sich Bündnismitglieder durch Entscheidungen übergangen fühlen oder die Eckpfeiler unseres Leitbildes verletzt sehen, ziehen wir eine vom Bündnis unabhängige Person zur Mediation zu Rate.

4.7  In Bereichen, in denen inhaltliche Positionen nicht weit auseinanderliegen oder keine inhaltlichen Argumente ausgetauscht werden (z.B. Terminvereinbarungen) wird per einfacher Mehrheit entschieden.

 

5.1  Die Mitglieder des Bündnisses sollen das Logo in der vorgegebenen Form und Farbe für ihre Veranstaltungen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus und für ihre generelle eigene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Webseite, Logoleisten) verwenden.

5.2  Es ist den Sprecher*innen des Bündnisses vorbehalten, sich im Namen des Bündnisses in der Öffentlichkeit und gegenüber der Presse zu äußern. Die Sprecher*innen werden jährlich vom Bündnis gewählt.

5.3  Mitglieder des Bündnisses können jederzeit öffentlich Erklärungen im sachlichen Zusammenhang mit der Bündnisarbeit abgeben, wenn diese als persönliche Erklärungen oder Erklärungen der jeweiligen Organisation formuliert sind.

6.1  Satzung und Leitbild treten am Tage der Beschlussfassung bei einem Bündnistreffen in Kraft und sind bis zur Beschlussfassung über ihre Änderung gültig.

6.2  Satzung und Leitbild werden einmal jährlich bei einem Bündnistreffen auf Änderungsbedarfe überprüft.

 

Berlin, den 06.10.2020